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Wechselstichtag: Kündigung bis 30. November beim Versicherer – für den Wechsel zum 1. Januar.

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Unabhängiger Ratgeber · Stand Oktober 2026

Ihre Kfz-Versicherung – einfach erklärt und fair verglichen

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Bis wann kündigen? Wir beantworten alle Fragen rund ums Auto versichern verständlich – und Sie vergleichen Tarife kostenlos im Rechner unseres Partners.

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  • SF-Klasse wird übernommen
  • Ohne Anmeldung
Paar vergleicht am Laptop in heller Küche Tarife für die Autoversicherung, Autoschlüssel liegt auf dem Tisch
KI-Bild
Wechselsaison läuftKündigung bis 30.11. für den 1. Januar

Das Wichtigste in Kürze

Pflicht
Haftpflicht ist für jedes zugelassene Auto vorgeschrieben – Teil- und Vollkasko sind freiwillig.
Stichtag
Kündigung bis 30. November beim Versicherer – für den Wechsel zum 1. Januar.
Sonderkündigung
Nach Beitragserhöhung, Schaden oder Fahrzeugwechsel auch unterjährig möglich.
SF-Klasse
Ihr Schadenfreiheitsrabatt zieht beim Wechsel einfach mit um.

Wobei dürfen wir helfen?

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Versicherungsarten

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – was ist der Unterschied?

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko schützt Ihr Auto vor Diebstahl, Unwetter, Glasbruch und Wildunfällen. Die Vollkasko zahlt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.

Leistungen von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Vergleich
LeistungHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Pflicht?Ja, gesetzlichNein, freiwilligNein (bei Leasing meist Pflicht)
Schäden anderer (Personen, Sachen)Ja, enthaltenJa, enthaltenJa, enthalten
Diebstahl, Brand, Glasbruch–Ja, enthaltenJa, enthalten
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung–Ja, enthaltenJa, enthalten
Zusammenstoß mit Haarwild–Ja, enthaltenJa, enthalten
Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Auto––Ja, enthalten
Vandalismus––Ja, enthalten
SF-Klasse / RabattJaNeinJa
Sinnvoll fürÄltere Autos mit geringem WertAutos mit mittlerem RestwertNeuwagen, junge oder finanzierte Autos
Familie mit zwei Kindern belädt den Kofferraum ihres silbernen Kombis für einen Ausflug
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So einfach geht's

In 3 Schritten zur neuen Kfz-Versicherung

  1. 1

    Daten bereitlegen

    Fahrzeugschein, aktuelle SF-Klasse (steht auf der Beitragsrechnung) und gewünschter Versicherungsbeginn.

  2. 2

    Tarife vergleichen

    Nicht nur auf den Preis schauen: Selbstbeteiligung, Wildschaden-Umfang und grobe Fahrlässigkeit prüfen.

  3. 3

    Wechseln & kündigen

    Neuen Vertrag abschließen, alten fristgerecht kündigen – meist bis 30. November zum Jahreswechsel.

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Häufige Fragen

Welche Kfz-Versicherung ist Pflicht?

Pflicht ist in Deutschland nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jedes zugelassene Kraftfahrzeug vorgeschrieben und zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und schützen Ihr eigenes Fahrzeug. Ohne Haftpflicht wird ein Auto nicht zugelassen, und Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

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Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Teilkasko ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Tieren. Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen und zahlt außerdem selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus am eigenen Fahrzeug.

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Ab wann lohnt sich keine Vollkasko mehr?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Als Faustregel gilt: Die Vollkasko lohnt sich vor allem für neue oder wertvolle Fahrzeuge sowie bei Leasing und Finanzierung, wo sie meist vorgeschrieben ist. Bei Autos, die älter als etwa drei bis fünf Jahre sind und deren Wert stark gesunken ist, reicht oft die Teilkasko. Vergleichen Sie den Mehrbeitrag mit dem aktuellen Fahrzeugwert und Ihrer Fähigkeit, einen Schaden selbst zu tragen.

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Was ist eine SF-Klasse und wie funktioniert sie?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre Sie ohne regulierten Schaden in Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko gefahren sind. Mit jedem schadenfreien Jahr steigen Sie in der Regel eine Klasse auf und zahlen einen niedrigeren Beitragssatz. Nach einem Schaden, den die Versicherung bezahlt, werden Sie zurückgestuft. Die Skala reicht bei vielen Versicherern bis SF 50; die Rabattsätze legt jeder Versicherer selbst fest.

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Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, der der Zulassungsstelle bestätigt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie erhalten sie vom Versicherer, bei dem Sie die Kfz-Versicherung abschließen, meist sofort online oder telefonisch. Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung, Umschreibung oder Ummeldung möglich.

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Wie hoch muss die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht sein?

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Diese Werte gelten oft als zu niedrig, weil schwere Personenschäden sehr teuer werden können. Viele Tarife bieten deshalb pauschale Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro, meist mit einer Höchstgrenze je verletzter Person.

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Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ihre Kündigung muss deshalb spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Hat Ihr Vertrag eine abweichende Hauptfälligkeit, gilt entsprechend ein anderer Termin, den Sie im Versicherungsschein finden. In diesem Jahr fällt der Stichtag auf Montag, den 30. November 2026.

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Kann ich meine Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?

Ja, in aller Regel genügt die Textform, also auch eine E-Mail oder ein Online-Formular des Versicherers. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht und Sie den Zugang nachweisen können. Bitten Sie deshalb um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Geben Sie Versicherungsnummer, Kennzeichen und den gewünschten Beendigungszeitpunkt an.

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Paar steht neben seinem blauen Kombi an einem Aussichtspunkt über einem Bergsee
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